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Widerruf von Privatstiftungen - Rückerstattung der Schenkungssteuer

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 2008/143ÖStZ 2008, 52 Heft 3 v. 1.2.2008

(Knörzer, JEV 2/2007, S. 50)

Bei Widerruf von Privatstiftungen fällt das gestiftete Vermögen an den Stifter zurück und die ursprünglich entrichtete Schenkungssteuer ist gem § 33 ErbStG an den Stifter zurückzuerstatten. Knörzer befasst sich mit zwei UFS-Entscheidungen zur Frage, ob die Schenkungssteuer beim Widerruf einer Stiftung auch dann erstattet wird, wenn Nachstiftungen unter Widerrufsverzicht getätigt worden sind.

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