Sowohl Erbschafts- und Schenkungssteuer als auch die Eingangsbesteuerung bei Privatstiftungen laufen bekanntermaßen in Folge zweier Erkenntnisse des VfGH aus, wenn es nicht bis spätestens 31. 7. 2008 zu einer Reform des Gesetzes durch das Parlament kommt. Einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch Finanzminister Molterer vom 11. 1. 2008, 2058/AB 23. GP, ist zu entnehmen, dass keine Sanierung angedacht ist. Geplant sind allerdings Maßnahmen gegen künftigen Missbrauch von „Erbschaften“ und „Schenkungen“ zur Umgehung der Besteuerung in anderen Bereichen der Steuerrechtsordnung in Form von Meldepflichten sowie die Beibehaltung der Eingangsbesteuerung bei Privatstiftungen.