Nach mehrfachen Anläufen des Gesetzgebers1) ist es nun seit 1. 1. 2008 tatsächlich soweit: Sämtliche ASVG-versicherte Personen sind bereits vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Die Auswirkungen auf die Kontrolltätigkeit der KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) und die damit verbundenen Sanktionen sollen in diesem Beitrag untersucht werden.