vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abgeleiteter Bescheid, Folgeänderung (keine "Rückgängigmachung")

JudikaturÖStZ 2008/1122ÖStZ 2008, 558 Heft 23 v. 1.12.2008

BAO § 295 Abs 1 (§ 192)

VwGH 19. 12. 2007, 2006/13/0115

Die grundsätzliche Funktion der Bestimmung des § 295 Abs 1 BAO besteht darin, abgeleitete Bescheide mit den aktuellen Inhalten der zu Grunde liegenden Feststellungsbescheide in Einklang zu bringen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte