Am 6. 11. 2008 wurde in Wien ein Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des von deutscher Seite mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Erbschaftssteuern vom 4. 10. 1954, BGBl 1955/220 idF BGBl III 2004/125, unterzeichnet.