vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kundmachung der Bausparprämie 2009

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2008/1029ÖStZ 2008, 521 Heft 22 v. 17.11.2008

Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2009 4 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 16. 10. 2008, BMF-010222/0230-VI/7/2008.

Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2009 eine staatliche Prämie von 9,5 % (höchstens 210,35 EUR bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 2.214,22 EUR).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!