Gem § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2009 4 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge. Erlass des BMF 16. 10. 2008, BMF-010222/0230-VI/7/2008.
Für die private Zukunftsvorsorge nach §§ 108g ff EStG ergibt sich daraus für das Jahr 2009 eine staatliche Prämie von 9,5 % (höchstens 210,35 EUR bei einem maximalen geförderten Einzahlungsbetrag von 2.214,22 EUR).