Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom 19. 12. 2007, 2005/13/0075, bekanntlich die auf "Verwaltungspraxis und Lehre" gestützte Ansicht nicht geteilt, dass bezahlte Stückzinsen beim Erwerber einen negativen Kapitalertrag darstellen und zu einer Gutschrift an Kapitalertragsteuer führen. Diese Auffassung fand im Gesetz - vor dessen rückwirkender Änderung durch BGBl I 2008/65 - nämlich keine Stütze. Jetzt hat sich der VwGH näher mit der Haftungsinanspruchnahme einer Bank für KESt im Zusammenhang mit Nullkuponanleihen (Zero-Bonds), weil eine Gutschrift an KESt aus Anlass der gegenständlichen Wertpapiererwerbe wie gesagt gar nicht hätte geltend gemacht werden dürfen, befasst: