Auch im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 5 EStG hat der VwGH nun zu Recht erkannt, dass nicht bereits die Konvertierung der Verbindlichkeit von einer wechselkurslabilen in eine andere nicht über einen fixen Wechselkurs zum Euro gleichgeschaltete Währung Gewinnauswirkungen zeitigt (vgl zur Gewinnermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bereits VwGH 15. 1. 2008, 2006/15/0116).