Die EU-Kommission hat dem Rat den ersten Bericht über die Anwendung der Zinsbesteuerungsrichtlinie vorgelegt (KOM/2008/552 vom 15. 9. 2008). Bei der Überprüfung der RL 2003/48/EG hat sich gezeigt, dass ihr derzeitiger Geltungsbereich zu begrenzt ist, um den gesetzten Zielen gerecht zu werden. Aus diesem Grund spricht sich die Kommission für bestimmte Änderungen in Bezug auf folgende Punkte aus: