Da in der Einkommensteuererklärung 2007 (Formular E 1) kein Ankreuzkästchen für die Inanspruchnahme der Aufschuboption nach § 124b Z 134 EStG (Anm: mit der die Verpflichtung zur Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG idF StruktAnpG 2006 trotz Überschreitens des Umsatz-Schwellenwerts nach § 189 UGB von 400.000 EUR bis 2010 hinausgeschoben werden kann; vgl Rz 430p EStR) bei Inanspruchnahme der Pauschalierung für Lebensmitteleinzelhändler und Gemischtwarenhändler oder der Gastwirtepauschalierung vorhanden ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn Steuerpflichtige, die von diesen Pauschalierungen Gebrauch machen, einen solchen Antrag bei der Veranlagung 2007 formlos stellen oder nur das diesbezügliche Ankreuzkästchen im Papierformular E 1a ausfüllen. Eine entsprechende Klarstellung wird im nächsten Wartungserlass der EStR erfolgen.