EStG 1988: §§ 15, 16 Abs 1 Z 6 und 26 Z 5 EStG 1988
VwGH 19. 3. 2008, 2006/15/0289
Dem Konzept des § 26 Z 5 EStG, wonach die Beförderung von Arbeitnehmern im Werkverkehr nicht zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gehört, entspricht es, dass ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis nach § 15 Abs 2 EStG vorliegt, wenn der Arbeitgeber nicht die Beförderungen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vornimmt oder besorgt, sondern dem Arbeitnehmer für die Zurücklegung dieser Strecke ein Kraftfahrzeug zur Verfügung stellt (vgl auch § 4 Abs 1 der SachbezugsVO BGBl II 2001/416).