EStG 1988: § 8 Abs 3 (EStG 1988: § 6 Z 1)
Auch Zahlungen an ein weiter bestehendes Unternehmen beispielsweise für die Übertragung des Kundenstammes sind als Firmenwert zu aktivieren (§ 6 Z 1 EStG). Auf den Erwerb von Kundenwertfaktoren (im Beschwerdefall einer "Kundenkartei") sind die Vorschriften über den Firmenwert anzuwenden, somit die Anschaffungskosten gemäß § 8 Abs 3 EStG gleichmäßig auf 15 Jahre zu verteilen.