UStG 1994 (BMR): Art 6 und 7
VwGH 18. 10. 2007, 2006/16/0108
Gem Art 6 Abs 3 UStG (BMR) ist die Einfuhr der Gegenstände steuerfrei, die vom Anmelder im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung von innergemeinschaftlichen Lieferungen (Art 7) verwendet werden, wobei der Anmelder das Vorliegen der Voraussetzungen nach Art 7 UStG buchmäßig nachzuweisen hat.