EStG 1988: § 3 Abs 1 Z 6, § 21 (§ 17 Abs 4)
VwGH 18. 10. 2007, 2006/14/0053
Unter Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln zur Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach § 3 Abs 1 Z 6 EStG von der Einkommensteuer befreit sind, sind nur Mittel inländischer öffentlich-rechtlicher Körperschaften zu verstehen, die durch Pflichtbeiträge aufgrund gesetzlicher Anordnung aufgebracht werden und von der Körperschaft in ihrer Eigenschaft als Hoheitsträger gezahlt werden.