EStG 1988: § 2 Abs 2, LVO 1993: § 2 Abs 2 (§ 1 Abs 1)
VwGH 28. 11. 2007, 2006/14/0062
Das in Form eines "Veranstaltungsservice" ausgeübte - von der belangten Behörde als Tätigkeit iSd § 1 Abs 1 LVO 1993 eingestufte - Management einer Volksmusikgruppe unter festgestellter geschäftsmäßiger Betriebsorganisation mit professioneller Ausgestaltung (zB Plakate, Rechnungen, Engagementvereinbarungen, Auftritte) war ungeachtet des Eintrittes eines wirtschaftlichen Misserfolges bei seiner Ausgestaltung (anders als in dem eine Vertretertätigkeit betreffenden Erk VwGH 22. 2. 2000, 96/14/0038) nicht von vornherein als nicht gewinnbringend erkennbar. Damit waren aber die Voraussetzungen für die zwingende Anerkennung eines Anlaufzeitraumes nach § 2 Abs 2 LVO 1993 für die ersten drei Kalenderjahre ab Beginn der Betätigung gegeben.