Das BMF hat zum Freibetrag für investierte Gewinne (§ 10 EStG) im letzten Absatz der Rz 3701 der EStR 2000 die Ansicht vertreten, dass Steuerpflichtige, die betriebliche Einkünfte erzielen, ohne einen Betrieb im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu haben, keinen Freibetrag für investierte Gewinne in Anspruch nehmen können. Dies trifft zB zu auf: