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Einführung der Rechtsmitteldatenbank „REMIDA“

Info aktuellFinanzverwaltungÖStZ 2007/376ÖStZ 2007, 171 Heft 8 und 9 v. 16.4.2007

Die Einführung der Rechtsmitteldatenbank REMIDA soll einen bundesweit einheitlichen Standard in der Rechtsmittelerfassung und -auswertung sicherstellen. Die REMIDA ist ein Instrument, das insbesondere den Vorständen sowie Fachvorständen eine effiziente und effektive Steuerung im Rechtsmittelbereich ermöglicht. Die Funktionalität der REMIDA ermöglicht zahlreiche Analysen im Rechtsmittelbereich, wie zB Durchlaufquoten, Erfolgsquoten, inhaltliche Schwerpunkte und ist daher die Grundlage für gezieltes Qualitäts- und Wissensmanagement im Amt.

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