Durch Art 13 Abs 7 DBA-USA wird das Besteuerungsrecht an den Gewinnen, die ein in den USA ansässiger Gesellschafter aus der Veräußerung seiner Beteiligungen an österr Kapitalgesellschaften erzielt, noch bis 2010 für Österreich aufrechterhalten, wenn
Vermögen“ von einer in den USA ansässigen Person in eine österr Kapitalgesellschaft eingebracht wurde und