Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gem Art 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte, die aus den außerhalb der Schweiz erbrachten Dienstleistungen herrühren, auch dann der österr Besteuerung, wenn die Zahlung erst nach der Wohnsitzverlegung erfolgt.