Seit der richtungsweisenden Entscheidung in der Rs Gerritse 1) steht fest, dass eine diskriminierende pauschale Bruttobesteuerung Gebietsfremder im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht steht. Dieses im Jahr 2003 ergangene Urteil ließ aber offen, ob das Steuerabzugsverfahren aufgrund der damit einhergehenden Liquiditätsnachteile und des Haftungsrisikos des Abzugsverpflichteten per se dem Gemeinschaftsrecht entspricht und, bejahendenfalls, auf welcher Ebene des Besteuerungsverfahrens sodann der Ausgabenabzug zuzulassen ist. Der BFH hat diese Fragen in seiner Vorlage in der Rs Scorpio aufgegriffen2), in der der EuGH am 3. 10. 2006 sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt hat. In Zusammenschau mit den ebenfalls unlängst entschiedenen Rs Bouanich 3), Conijn 4), Kommission/Belgien 5), Turpeinen 6) und Meindl 7) vervollständigt sich damit zunehmend das - eingangs kurz darzulegende - Bild der gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der beschränkten Steuerpflicht. Die Komplettierung dieses Mosaiks zieht allerdings auch weiteren Anpassungsbedarf im österreichischen Steuerrecht nach sich; für das geltende Recht bietet bereits das Erkenntnis des VwGH vom 19. 10. 20068) erste Anhaltspunkte für eine gemeinschaftsrechtskonforme Vorgehensweise.