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Scorpio: „Ausländersteuer“ und Gemeinschaftsrecht

Internationales SteuerrechtPriv.-Doz.DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU), NewYorkÖStZ 2007/195ÖStZ 2007, 79 Heft 4 v. 15.2.2007

Seit der richtungsweisenden Entscheidung in der Rs Gerritse 1)1) EuGH 12. 6. 2003, C-234/01 , Slg 2003, I-5933, Gerritse. steht fest, dass eine diskriminierende pauschale Bruttobesteuerung Gebietsfremder im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht steht. Dieses im Jahr 2003 ergangene Urteil ließ aber offen, ob das Steuerabzugsverfahren aufgrund der damit einhergehenden Liquiditätsnachteile und des Haftungsrisikos des Abzugsverpflichteten per se dem Gemeinschaftsrecht entspricht und, bejahendenfalls, auf welcher Ebene des Besteuerungsverfahrens sodann der Ausgabenabzug zuzulassen ist. Der BFH hat diese Fragen in seiner Vorlage in der Rs Scorpio aufgegriffen2)2)BFH 28. 4. 2004, I R 39/04, BFHE 206, 120, BStBl 2004 II 878; siehe nachfolgend auch noch BFH 16. 6. 2004, IB-44/04, BStBl 2004 II 882 (Aufhebung der Vollziehung), BFH 17. 5. 2005, IB-108/04, BFH/NV, 2005, 1778, und BFH 17. 5. 2005, IB-109/04, BFH/NV 2005, 1782 (jeweils Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides); für eine Analyse der Vorlage siehe W. Loukota/Hohenwarter, SWI 2004, 539 (539 ff)., in der der EuGH am 3. 10. 2006 sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt hat. In Zusammenschau mit den ebenfalls unlängst entschiedenen Rs Bouanich 3)3) EuGH 19. 1. 2006, C-265/04 , Slg 2006, I-923, Bouanich (betreffend eine unterschiedliche Bemessungsgrundlage für Gebietsansässige und Gebietsfremde im Fall eines Anteilsrückkaufs durch eine schwedische Aktiengesellschaft)., Conijn 4)4) EuGH 6. 7. 2006, C-346/04 , Conijn (betreffend Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit den im Quellenstaat erzielten Einkünften)., Kommission/Belgien 5)5) EuGH 9. 11. 2006, C-433/04 , Kommission/Belgien (betreffend Einbehalt einer 15%igen Quellensteuer und gesamtschuldnerische Haftung für Zahlungen von Generalunternehmen im Baugewerbe an nicht in Belgien registrierte Subunternehmen)., Turpeinen 6)6) EuGH 9. 11. 2006, C-520/04 , Turpeinen (betreffend eine 35%ige Quellensteuer auf finnischen Pensionszahlungen an Gebietsfremde). und Meindl 7)7) EuGH 25. 1. 2007, C-329/05 , Meindl (betreffend Ehegattenzusammenveranlagung, sofern ein Ehegatte steuerfreie Einkünfte in einem anderen Mitgliedstaat bezieht, die 10 % des Familieneinkommens übersteigen). vervollständigt sich damit zunehmend das - eingangs kurz darzulegende - Bild der gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der beschränkten Steuerpflicht. Die Komplettierung dieses Mosaiks zieht allerdings auch weiteren Anpassungsbedarf im österreichischen Steuerrecht nach sich; für das geltende Recht bietet bereits das Erkenntnis des VwGH vom 19. 10. 20068)8) VwGH 19. 10. 2006, 2006/14/0109; dazu bereits Tumpel/Renner, SWK 2006, S 944 (S 944 ff), Zorn, RdW 2006/716, 787 (787 ff), Lang, SWI 2007, 17 (17 ff), sowie unten Pkt 4. erste Anhaltspunkte für eine gemeinschaftsrechtskonforme Vorgehensweise.

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