Nimmt ein in den USA ansässiger Sportler an inländischen Turnieren teil, dann sind die an ihn gezahlten Vergütungen gem Art 17 Abs 1 DBA-USA in Österreich von der Besteuerung zu entlasten, wenn die von diesem Sportler erzielten Einnahmen die Jahresfreigrenze von 20.000 USD nicht übersteigen. Es ist unerheblich, ob der Sportler bei der Erzielung seiner Einnahmen selbstständig oder unselbstständig tätig ist. Desgleichen ist irrelevant, ob der Sportler in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig oder gem § 26 Abs 2 BAO wegen Überschreitens der 6-monatigen Aufenthaltsdauer in die unbeschränkte Steuerpflicht eintritt. Übersteigen die Vergütungen nicht den Jahresbetrag von 10.000 €, ist als Voraussetzung für eine DBA-konforme Freistellung vom Steuerabzug für eine Dokumentation gem § 2 Abs 2 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl III 2005/92, zu sorgen, wobei jedoch keine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist; diese wäre nur bei Bestand eines inländischen Zweitwohnsitzes nötig. (SWI 2006, 247).