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Behandlung einer Pensionsabfindungals Vergleichszahlung

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/98ÖStZ 2007, 40 Heft 3 v. 1.2.2007

Entgegen Rz 1110c LStR können Pensionsabfindungen im Einzelfall durchaus als Vergleichszahlung iSd § 67 Abs 8 lit a EStG angesehen werden. Voraussetzung hierfür ist aber im Sinne von VwGH 12. 9. 1989, 89/14/0077, dass dadurch streitige oder zweifelhafte Ansprüche (hier: hinsichtlich der Höhe des Kapitalisierungszinssatzes) bereinigt werden. Überdies darf kein von Vornherein eingeräumtes Wahlrecht zwischen laufender Pensionszahlung und Pensionsabfindung bestehen. UFS Wien 8. 1. 2007, RV/2285-W/05.

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