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„Vordienstzeiten“ als Kommanditist - keine steuerliche Anerkennung

Info aktuellRechtsprechungÖStZ 2007/97ÖStZ 2007, 40 Heft 3 v. 1.2.2007

Der Begriff „Dienstzeit“ in § 67 Abs 6 zweiter Satz EStG ist nicht im arbeitsrechtlichen Sinne zu verstehen, weshalb eine abgabenrechtlich zu betrieblichen Einkünften führende Angestelltentätigkeit als Mitunternehmer (Kommanditist) nicht zu anrechenbaren Vordienstzeiten führt und demnach bei der Zwölftelregelung für die freiwillige Abfertigung außer Ansatz bleibt. VwGH 22. 11. 2006, 2003/15/0133.

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