Ab dem Veranlagungsjahr 2007 können sämtliche Steuerpflichtige, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit beziehen (also auch Freiberufler), nicht entnommene Gewinne begünstigt versteuern. Dies ist die Konsequenz einer am 23. 1. 2007 veröffentlichten Entscheidung des VfGH vom 6. 12. 2006 G-151/06), sofern der Gesetzgeber keine völlige Veränderung des Steuersystems vornimmt.