Von den mit 1. 1. 2008 in Kraft tretenden Änderungen der StPO durch das Strafprozessreformgesetz ist auch das FinStrG betroffen. Diese Reform erfordert jedenfalls eine entsprechende Anpassung der Bestimmungen des FinStrG über das gerichtliche Finanzstrafverfahren und legt auch einige Änderungen bzw Ergänzungen des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens nahe, und zwar im Bereich der Verfahrensgrundsätze und der Rechtsstellung des Beschuldigten. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf zur Änderung des FinStrG endet mit5. 2. 2007. ME 24. 1. 2007, 7/ME NR 23. GP.