Das BMF hat zu einem weiteren Paragraphen der Bundesabgabenordnung Richtlinien erstellt und in der Findok veröffentlicht. In dem neuen Erlass betreffend § 85 Abs 2 BAO (Formgebrechen von Eingaben) werden insbesondere folgende Inhalte aufbereitet: Anwendungsbereich des Mängelbehebungsverfahrens, Formgebrechen, fehlende Unterschrift, fehlender Nachweis der Bevollmächtigung, Mängelbehebungsauftrag und Zurücknahmebescheid. Erlass des BMF 9. 10. 2007, BMF-010103/0063-VI/2007.

