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Vermietungsgemeinschaft, Bescheidadressat

JudikaturÖStZ 2007/986ÖStZ 2007, 462 Heft 19 v. 1.10.2007

BAO §§ 93 Abs 2, 191 Abs 1

Ergeht ein Feststellungsbescheid nach § 188 BAO an eine mit „Gl und Mitbesitzer“ bezeichnete Personengemeinschaft, ist der Regelung des § 191 Abs 1 BAO Genüge getan, wonach ein Feststellungsbescheid an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu richten ist, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind.

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