Dass Wirtschaftsgüter, die aufgrund einer entgeltlichen Überlassung überwiegend in anderen Mitgliedstaaten der EU eingesetzt werden, nicht zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zählen, möglicherweise im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht steht, hat der VwGH im Erkenntnis VwGH 20. 4. 2006, 2005/15/0156, bereits anklingen lassen.