Die UmgrStR 2002 werden zur Berichtigung, Ergänzung und Anpassung an die Gesetzesänderungen und die Rechtsprechung geändert. Soweit sich der Wartungserlass nicht auf die Erläuterung von Novellen bezieht, ist er generell auf Umgründungen mit Vertragstag nach dem 31. 8. 2007 anzuwenden.