Binnen weniger als einem halben Jahr haben sowohl die österreichische Kammer der Wirtschaftstreuhänder als auch das deutsche Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Novellierungen ihrer Standards zur Unternehmensbewertung herausgegeben. Die Autoren halten fest, dass trotz offenkundiger Verbindungen die neuen Bewertungsstandards in Österreich und Deutschland hinsichtlich der Berücksichtigung von Anteilseignersteuern in praxi getrennte Wege gehen. Bei der Entschädigung von Minderheitsaktionären sollten diese Steuern unter der Maxime einer optimalen Ausschüttungspolitik berücksichtigt werden.