Die in der Rs Marks & Spencer erstatteten Schlussanträge des Generalanwalts enthielten ua grundsätzliche Ausführungen betr unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht, die in das EuGH-Urteil nicht übernommen wurden. In der Abhandlung wird zunächst der wesentliche Inhalt der Darlegungen des GA wiedergegeben und durch weitere Hinweise ergänzt. Anschließend werden daraus Lösungsvorschläge für offene Fragen erarbeitet.