FinStrG § 33 Abs 1 (§ 9 Abs 1)
(UStG 1994: § 12)
Aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht darf der Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 1 UStG 1994 erst in jenem Zeitpunkt vorgenommen werden, in welchem - zusätzlich zu den weiteren Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug - eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (vgl auch das Urteil des EuGH 29. 4. 2004, C-152/02 , Terra Baubedarf-Handel GmbH).