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Devolutionsantrag, Berufung, unzulässig

Judikatur VwGHÖStZ 2006/1075ÖStZ 2006, 508 Heft 22 v. 15.11.2006

BAO § 311 Abs 1

(VwGG: § 27)

Ungeachtet der im Berufungsverfahren der Abgabenbehörde erster Instanz nach § 276 BAO eingeräumten Ermächtigung zur Berufungserledigung mittels Berufungsvorentscheidung obliegt die Entscheidung über Berufungen nach § 260 BAO (idF AbgRmRefG BGBl I 2002/97) dem UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz.

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