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UGB: KESt-Pflicht für stille Gesellschaften erweitert (Vock, RdW 2006/560, S. 591)

ArtikelrundschauAbzugssteuern (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) und KommunalsteuerÖStZ 2006/1060ÖStZ 2006, 505 Heft 22 v. 15.11.2006

In Folge der UGB-Reform wurde auch der steuerliche Begriff der stillen Gesellschaft neu gefasst: Nunmehr führen „Beteiligungen an einem Unternehmen“ als echter stiller Gesellschafter zu KESt-pflichtigen Kapitalerträgen. Damit wird die KESt-Pflicht auf Unternehmensformen erweitert, die bisher als Beteiligungen „nach Art eines stillen Gesellschafters“ nicht vom KESt-Abzug erfasst waren.

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