Nach einem aktuellen Urteil des BFH (22. 6. 2006, VI R 61/02) können Aufwendungen von (Sport-)Lehrern für Snowboardkurse
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dann Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Nach Ansicht des Autors zeitigen die dortigen Aussagen Auswirkungen für die österreichische Rechtslage.