Mit Erk vom 25. 1. 2006, 2006/14/0002-0004, hat der VwGH ein Immobilien-Kautionsleasing mit Kaufoption als Kauf behandelt, weil die Nichtausübung des Optionsrechts „gegen jede Vernunft wäre“. Im Beitrag wird die Wahrscheinlichkeit der Ausübung einer Kaufoption in Verbindung mit der Frage „Wie viel Typisierung verträgt das Leasing“ behandelt.