Die Finanzverwaltung setzt vermehrt die so genannte „Neue Prüfungstechnik in der Betriebsprüfung“ ein. Was damit gemeint ist und was diese neuen Methoden können, soll exemplarisch anhand eines Praxisfalles, bei dem statistische Methoden zur Überprüfung von Tageslosungen angewandt worden sind, gezeigt werden.