Der Autor geht der Frage nach, ob der VwGH mit Beschluss vom 21.09.2005, 2005/16/0125, eine Kehrtwende der Rechtsprechung vollzogen hat.
Der Autor geht der Frage nach, ob der VwGH mit Beschluss vom 21.09.2005, 2005/16/0125, eine Kehrtwende der Rechtsprechung vollzogen hat.