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§ 299 BAO als kleine Schwester der „Abgabenfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung“ (Rombold, SWK 32/2005, S 910)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/31ÖStZ 2006, 20 Heft 1 und 2 v. 16.1.2006

Der Beitrag betrachtet die behördliche Eingriffsmöglichkeit in Form einer Bescheidaufhebung nach § 299 Abs 1 BAO als kleine Schwester der (deutschen) „Abgabenfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung“. § 161 BAO stelle allerdings keine taugliche Grundlage zur Kontrolle bereits erlassener Bescheide dar.

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