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Ermessensabhängige Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 nicht nur von Amts wegen, sondern auch auf Antrag der Partei (Mitterer/Schwaighofer, SWK 32/2005, S 908)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/30ÖStZ 2006, 20 Heft 1 und 2 v. 16.1.2006

Im Zuge des AbgÄG 2005 kommt es zu einer Änderung des § 303 Abs 4 BAO. Die Autoren legen die Gründe dar, die für die Ausdehnung der ermessensabhängigen Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 4 BAO hinsichtlich der Antragsmöglichkeit der Partei nach § 78 BAO sprechen.

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