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VwGH zur Entrichtung von Pauschalgebühren (Michor, SWK 33/2005, S 935)

Artikelrundschau(Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2006/34ÖStZ 2006, 20 Heft 1 und 2 v. 16.1.2006

Eine Partei, die gemeinsam mit verfahrenshilfegenießenden Parteien nur eine Klage einbringt oder in einem gemeinsamen Schriftsatz ihren Klagsanspruch ausdehnt, hat nach der Entscheidung des VwGH vom 21.09.2005, 2005/16/0125, auch die Pauschalgebühren samt Verbindungsgebühr für die verfahrenshilfegenießenden Parteien zu entrichten.

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