Das BMF hat mit Erlass GZ BMF-010103/0050-VI/2006 vom 12. 6. 2006 seine Rechtsansichten zu den Haftungstatbeständen der §§ 9 bis 16 BAO (insbesondere Haftung des Vertreters, Erwerberhaftung, Voraussetzungen, Kriterien für die Ermessensübung etc) veröffentlicht.
Bereits im März und April 2006 wurden folgende BAO- Erlässe veröffentlicht: