Der EuGH hat im Urteil vom 06.04.2006, Rs C-245/04 , EMAG, die herrschende Lehre und die österreichische Verwaltungspraxis bezüglich des Lieferortes von Reihenlieferungen bestätigt. Tumpel diskutiert dieses Urteil und die sich daraus für Österreich ergebenden Konsequenzen.