Der Autor kritisiert die VwGH -Entscheidung vom 22.02.2006, 2005/17/0053, wonach ein Händler, der einen Sortimentkatalog für seine Verkaufswaren herausgibt, als werbeabgabepflichtiger Werbeleister für seine Zulieferer bzw Produkthersteller gilt. Damit vollziehe der VwGH eine Wende zum Thema steuerfreie Eigenwerbung gegenüber seiner Rsp zum AnzeigenabgabeG.