Im zweiten Teil des Beitrags werden insbesondere Entscheidungen zur Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes und zu Fragen des Vorsteuerabzuges behandelt. Darüber hinaus werden die im Jahr 2005 erfolgten Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EuGH überblicksmäßig dargestellt.