Nach einer kurzen Vorstellung der nationalen und EU-rechtlichen Bestimmungen erörtert Renner die Entscheidung des VwGH vom 16.02.2006, 2004/14/0082. Im Effekt stelle die umsatzsteuerliche Liebhabereivermutung eine unechte Steuerbefreiung ohne Optionsmöglichkeit in die Steuerpflicht dar.