Durch das Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005, BGBl I 2005/103, sind Unternehmer verpflichtet, auf Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 € übersteigt, die UID des Empfängers anzugeben. Die Neuregelung gilt ab 1. Juli 2006. Der Art stellt den Hintergrund der Bestimmung dar und geht auf Zweifelsfragen ein.