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Zweifelsfragen zur Angabe der Empfänger-UID auf Rechnungen (Wiesinger/Zehetmayer, SWK 12/2006, S 415)

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2006/510ÖStZ 2006, 234 Heft 11 v. 1.6.2006

Durch das Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005, BGBl I 2005/103, sind Unternehmer verpflichtet, auf Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000 € übersteigt, die UID des Empfängers anzugeben. Die Neuregelung gilt ab 1. Juli 2006. Der Art stellt den Hintergrund der Bestimmung dar und geht auf Zweifelsfragen ein.

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