Mit Erk vom 16.02.2006, 2004/14/0082, hat der VwGH hinsichtlich einer „kleinen Vermietung“ iSd § 1 Abs 2 der Liebhabereiverordnung klargestellt, dass eine aus einkommensteuerlicher Sicht Liebhaberei darstellende Betätigung ebenso umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Im Ergebnis bedeute dies eine unechte Steuerbefreiung ohne Optionsmöglichkeit in die Steuerpflicht.