Der Autor repliziert auf den Beitrag von Sarnthein in SWK 7/2006, S 307, wonach - unter Bezugnahme auf das EuGH -Urteil vom 26.05.2005, Rs C-43/04 - die Verpachtung von Jagdrechten und Fischereirechten nicht mehr als unter die umsatzsteuerliche Pauschalierung fallend anzusehen sei und daher mit dem Normalsteuersatz zu besteuern wäre. Hinsichtlich des Fischereirechtes wird diese Rechtsmeinung vom Autor nicht geteilt.