Im Umsatzsteuerprotokoll 2005 wurde ausgeführt, dass die Differenzbesteuerung iSd § 24 UStG als besondere Besteuerungsform nicht auf die Ermittlung der Buchführungsgrenzen durchschlägt. Bezug nehmend auf die Info des BMF vom 29. 11 2005 stellt der Autor die Rechtsauffassung des BMF zu einer weiteren - in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Frage - dar.